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Kinder- und Jugendschutzrichtlinie

Zweck

Vermittlung von Intention, Leitlinien und Referenzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, um verschiedene Arten von Missbrauch, die die Sicherheit und/oder das Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen gefährden können, zu erkennen, zu reflektieren und darauf zu reagieren.

Grundsatzerklärung

Wir, die “Organisationen”, stehen dafür ein, alle unsere Aktivitäten in einer sicheren und respektvollen Umgebung für alle Kinder anzubieten. Wir erkennen das Recht von Kindern an, frei von jeglicher Form von Missbrauch (körperlich, emotional, sexuell, Vernachlässigung) zu sein. Wir handeln stets im Interesse der Kinder und erkennen unsere Pflicht an, sie zu schützen.

Wir, die “Organisationen” sind inklusiv und respektieren die Vielfalt aller Menschen, unabhängig von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Glauben, sozialem und politischem Hintergrund, Kaste, Glaubensbekenntnis, Herkunft, Behinderung, Familienstand, Geschlecht und anderen Merkmalen.

Wir verpflichten uns zur Förderung von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion. Wir erkennen die Vielfalt der Hintergründe, Erfahrungen und Perspektiven der Kinder und Jugendlichen an und setzen uns dafür ein, dass alle gleichermaßen respektiert und unterstützt werden.

Unsere Programme sind darauf ausgelegt, Barrieren abzubauen und den Zugang für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Wir schaffen eine Umgebung, in der jeder sich sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlt.

Definitionen

Kinder- und Jugendschutz: Aktive Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die direkten und indirekten Risiken zu begrenzen, denen Kinder/Jugendliche während der organisierten Aktivitäten von den “Organisationen” ausgesetzt sein könnten. 

Kind / Jugendliche: Jede Person unter 18 Jahren (laut Jugendschutzgesetz).

Vernachlässigung: Andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns, welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung eines Kindes notwendig wäre.

Sexueller Missbrauch: Sexuelle Handlung, die an Kindern und Jugendlichen gegen ihren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. 

Psychische Gewalt Erwachsene / Kind: Angriff eines Erwachsenen auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein eines Kindes.

Psychische Gewalt Kind / Kind: Angriff eines Kindes auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein eines anderen Kindes.

Körperliche Gewalt Erwachsene / Kind: Gewaltanwendung eines Erwachsenen gegen den Körper eines Kindes, um dieses zu schädigen, zu verletzen oder gar zu töten.

Körperliche Gewalt Kind / Kind: Gewaltanwendung eines Kindes gegen den Körper eines anderen Kindes, um dieses zu schädigen, zu verletzen oder gar zu töten.


Diversität bezeichnet die Vielfalt von Menschen in Bezug auf Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, sozioökonomischen Hintergrund und andere individuelle Unterschiede.

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Merkmalen die gleichen Rechte und Chancen haben sollen. Es geht darum, bestehende Ungleichheiten zu erkennen und aktiv an ihrer Beseitigung zu arbeiten, sodass niemand aufgrund seiner Identität benachteiligt wird.

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Unterschieden, die Möglichkeit haben sollen, vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es geht darum, Barrieren zu erkennen und zu beseitigen, um sicherzustellen, dass jeder Mensch die gleiche Chance hat, sich zu engagieren und respektiert zu werden.

Leitprinzipien

Die “Organisationen” stellen folgendes sicher:

  • Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, an den Projektaktivitäten in einer sicheren und integrativen Umgebung teilzunehmen, die frei von jeglicher Form von Missbrauch, Belästigung und Ausbeutung ist.

  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich zu beteiligen und gehört zu werden, auch indem sie bei der Gestaltung von Schutzrichtlinien und -praktiken mitreden können, und ihre Ansichten und Meinungen bei allen sie betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen berücksichtigt werden.

  • Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion sind zentrale Werte, die in all unseren Aktivitäten gelebt werden. Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung haben keinen Platz in unserer Organisation.

Implementierung

Jede Organisation überwacht die Umsetzung dieser Richtlinie via Maßnahmenplan und stellt unter anderem folgendes sicher:

  • Kinderschutzbeauftragte werden vom Verein (Vorstand BGB) benannt.

  • Kinderschutzbeauftragte (oder eine andere benannte Person) innerhalb der Organisation sind verantwortlich für die Koordination und Überwachung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion. 

  • Relevante Schulungsangebote (auch zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion) werden regelmäßig von allen relevanten Beteiligten (mindestens alle 2 Jahre) identifiziert und wahrgenommen.

  • Erweiterte Führungszeugnisse werden für alle neuen Angestellten und Ehrenamtlichen vor dem Erstkontakt mit Kindern und Jugendlichen eingeholt und alle 4 Jahre (ergänzend zu den Schulungen) erneuert. Bei Einsicht dürfen die erweiterten Führungszeugnisse nicht älter als 3 Monate sein.

  • Ein Schulungsplan und Schulungsmaterial zum Thema Kinder- und Jugendschutz für MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche werden erstellt. Alle neuen MitarbeiterInnen und Ehrenamtlichen werden vor Arbeitsbeginn geschult. Zusätzliche Schulungen finden mindestens einmal im Jahr statt.

  • Alle neuen MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche unterzeichnen den Ehrenkodex (siehe unten) vor Arbeitsbeginn.

  • Ein Schulungsplan und Schulungsmaterial für Kinder und Jugendliche werden erstellt. 

  • Alle Aufzeichnungen bzgl. Verdachtsfälle werden systematisch und sicher gespeichert.

  • Dieses Dokument ist regelmäßig zu überarbeiten (mindestens alle zwei Jahre).

    • Relevante lokale, regionale und nationale Fachberatungsstellen und Behörden werden identifiziert und regelmäßig aktualisiert (siehe 5. Verzeichnis von Fachberatungsstellen).

  • Nachverfolgung der präventiven Maßnahmen bzgl. Kinder- und Jugendschutz-Risiken.