Berichterstattung im Verdachtsfall
Zweck
Das Umsetzen der Richtlinie, via spezifischer Rollen und Verantwortlichkeiten, Werkzeuge und Methoden, sowie Meldewege zum Umgang mit Verdachtsfällen hinsichtlich der Sicherheit und/oder des Wohlbefindens eines Kindes oder Jugendlichen.
Meldewege
Die Wege zur Meldung eines möglichen Fehlverhaltens sind hier und im Anhang dargestellt:
Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten, Interessengruppen und Ausnahmen finden Sie in den folgenden Abschnitten.
4.3 Meldestellen
Ein mögliches Fehlverhalten kann mündlich oder schriftlich über die folgenden Meldestellen erfolgen.
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Kinderschutzbeauftragte (Sprechstunde, E-Mail, Telefon)
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Link auf Website, anonymes Kontaktformular
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Projektleitung (E-Mail)
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Vorstandsmitglied (E-Mail)
4.4 Rollen und Verantwortlichkeiten
Die zwei Kinderschutzbeauftragten, ein (weiterer) Vorstand, sowie die relevante Projektleitung bilden die “Kinder- und Jugendschutz-Kommission” und sind damit hauptverantwortlich für die folgenden Aufgaben:
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Organisation und Planung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz-Themen, einschließlich Schulungen für ProjektteilnehmerInnen (Kinder und Jugendliche) und relevante MitarbeiterInnen.
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Überwachung der Meldestellen.
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Unterstützung der meldepflichtigen Person bei der Erfassung des Vorfalls (siehe Annex 2 für das Formular zur Meldung von Verdachtsfällen).
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Analyse von Verdachtsfällen.
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Identifizierung, Umsetzung und Nachverfolgung (siehe Annex 3) angemessener Maßnahmen als Reaktion auf Verdachtsfälle z.B. Kontaktaufnahme mit Behörden, Suspendierung, etc..
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Verschriftlichung, Aktualisierung und Abschluss relevanter Berichte.
Spezifische Verantwortlichkeiten:
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Gesamtverantwortung |
Zuständig |
Unterstützt |
Zu informieren |
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Schulungen |
Kinderschutzbeauftragte |
Projektleitung |
TrainerInnen, (Externe SpezialistIn) |
ProjektteilnehmerInnen, MitarbeiterInnen |
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Überwachung der Meldestellen |
Kinderschutzbeauftragte |
Kinderschutzbeauftragte |
n/a |
n/a |
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Meldung von Verdachtsfällen |
Meldepflichtige Person |
Meldepflichtige Person |
Kinderschutzbeauftragte |
n/a |
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Analyse von Verdachtsfällen |
Kinderschutzbeauftragte |
Kinderschutzbeauftragte |
n/a |
(Vorstandsvorsitzende) |
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Identifizierung / Umsetzung / Nachverfolgung Maßnahmen |
Kinderschutzbeauftragte |
Kinderschutzbeauftragte |
Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand |
(Vorstandsvorsitzende) |
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Berichterstattung |
Kinderschutzbeauftragte |
Kinderschutzbeauftragte |
Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand |
(Vorstand, Partner, Geldgeber) |
Ausnahme - Senior Management Verdachtsfall: Im Falle einer direkten oder indirekten Beteiligung des Senior Managements (z. B. Projektleitung, Vorstand), muss der/die Vorstandsvorsitzende sofort informiert werden (per E-Mail) und weist anschließend die Verantwortlichkeiten für die oben genannten Aufgaben zu.
Richtlinien und Best-Practices für den Umgang mit Verdachtsfällen
Für den angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen ist Folgendes unbedingt erforderlich:
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Die Anonymität des Opfers sowie des Beschuldigten bleibt gewahrt.
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Alle beteiligten Interessengruppen verstehen den Prozess, einschließlich der verschiedenen Wege der Berichterstattung.
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Alle Vorwürfe und Bedenken werden ernst genommen und professionell und zeitnah beantwortet.
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Auf alle Vorwürfe und Bedenken wird angemessen und gemäß dem deutschen Gesetz reagiert.
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Alle relevanten Informationen werden umgehend via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).
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Alle weiteren Reaktionen und Maßnahmen (intern/extern) werden ebenfalls via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).
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Ein fünftes Mitglied des Kinder- und Jugendschutz-Ausschusses kann in Betracht gezogen werden, wenn dies als notwendig erachtet wird (z.B. im Hinblick auf Barrierefreiheit).