Berichterstattung im Verdachtsfall
Zweck
Das Umsetzen der Richtlinie, via spezifischer Rollen und Verantwortlichkeiten, Werkzeuge und Methoden, sowie Meldewege zum Umgang mit Verdachtsfällen hinsichtlich der Sicherheit und/oder des Wohlbefindens eines Kindes oder Jugendlichen.
Meldewege
Die Wege zur Meldung eines möglichen Fehlverhaltens sind hier und im Anhang dargestellt:
Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten, Interessengruppen und Ausnahmen finden Sie in den folgenden Abschnitten.
4.3 Meldestellen
Ein mögliches Fehlverhalten kann mündlich oder schriftlich über die folgenden Meldestellen erfolgen.
Kinderschutzbeauftragte (Sprechstunde, E-Mail, Telefon)
Link auf Website, anonymes Kontaktformular
Projektleitung (E-Mail)
Vorstandsmitglied (E-Mail)
4.4 Rollen und Verantwortlichkeiten
Die zwei Kinderschutzbeauftragten, ein (weiterer) Vorstand, sowie die relevante Projektleitung bilden die “Kinder- und Jugendschutz-Kommission” und sind damit hauptverantwortlich für die folgenden Aufgaben:
Organisation und Planung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz-Themen, einschließlich Schulungen für ProjektteilnehmerInnen (Kinder und Jugendliche) und relevante MitarbeiterInnen.
Überwachung der Meldestellen.
Unterstützung der meldepflichtigen Person bei der Erfassung des Vorfalls (siehe Annex 2 für das Formular zur Meldung von Verdachtsfällen).
Analyse von Verdachtsfällen.
Identifizierung, Umsetzung und Nachverfolgung (siehe Annex 3) angemessener Maßnahmen als Reaktion auf Verdachtsfälle z.B. Kontaktaufnahme mit Behörden, Suspendierung, etc..
Verschriftlichung, Aktualisierung und Abschluss relevanter Berichte.
Spezifische Verantwortlichkeiten:
Gesamtverantwortung
Zuständig
Unterstützt
Zu informieren
Schulungen
Kinderschutzbeauftragte
Projektleitung
TrainerInnen, (Externe SpezialistIn)
ProjektteilnehmerInnen, MitarbeiterInnen
Überwachung der Meldestellen
Kinderschutzbeauftragte
Kinderschutzbeauftragte
n/a
n/a
Meldung von Verdachtsfällen
Meldepflichtige Person
Meldepflichtige Person
Kinderschutzbeauftragte
n/a
Analyse von Verdachtsfällen
Kinderschutzbeauftragte
Kinderschutzbeauftragte
n/a
(Vorstandsvorsitzende)
Identifizierung / Umsetzung / Nachverfolgung Maßnahmen
Kinderschutzbeauftragte
Kinderschutzbeauftragte
Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand
(Vorstandsvorsitzende)
Berichterstattung
Kinderschutzbeauftragte
Kinderschutzbeauftragte
Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand
(Vorstand, Partner, Geldgeber)
Ausnahme - Senior Management Verdachtsfall: Im Falle einer direkten oder indirekten Beteiligung des Senior Managements (z. B. Projektleitung, Vorstand), muss der/die Vorstandsvorsitzende sofort informiert werden (per E-Mail) und weist anschließend die Verantwortlichkeiten für die oben genannten Aufgaben zu.
Richtlinien und Best-Practices für den Umgang mit Verdachtsfällen
Für den angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen ist Folgendes unbedingt erforderlich:
Die Anonymität des Opfers sowie des Beschuldigten bleibt gewahrt.
Alle beteiligten Interessengruppen verstehen den Prozess, einschließlich der verschiedenen Wege der Berichterstattung.
Alle Vorwürfe und Bedenken werden ernst genommen und professionell und zeitnah beantwortet.
Auf alle Vorwürfe und Bedenken wird angemessen und gemäß dem deutschen Gesetz reagiert.
Alle relevanten Informationen werden umgehend via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).
Alle weiteren Reaktionen und Maßnahmen (intern/extern) werden ebenfalls via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).
Ein fünftes Mitglied des Kinder- und Jugendschutz-Ausschusses kann in Betracht gezogen werden, wenn dies als notwendig erachtet wird (z.B. im Hinblick auf Barrierefreiheit).