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Berichterstattung im Verdachtsfall

Zweck

Das Umsetzen der Richtlinie, via spezifischer Rollen und Verantwortlichkeiten, Werkzeuge und Methoden, sowie Meldewege zum Umgang mit Verdachtsfällen hinsichtlich der Sicherheit und/oder des Wohlbefindens eines Kindes oder Jugendlichen.

Meldewege

Die Wege zur Meldung eines möglichen Fehlverhaltens sind hier und im Anhang dargestellt:

Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten, Interessengruppen und Ausnahmen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

4.3 Meldestellen

Ein mögliches Fehlverhalten kann mündlich oder schriftlich über die folgenden Meldestellen erfolgen.

    Kinderschutzbeauftragte (Sprechstunde, E-Mail, Telefon)

    Link auf Website, anonymes Kontaktformular

    Projektleitung (E-Mail)

    Vorstandsmitglied (E-Mail)

    4.4 Rollen und Verantwortlichkeiten

    Die zwei Kinderschutzbeauftragten, ein (weiterer) Vorstand, sowie die relevante Projektleitung bilden die “Kinder- und Jugendschutz-Kommission” und sind damit hauptverantwortlich für die folgenden Aufgaben:

      Organisation und Planung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz-Themen, einschließlich Schulungen für ProjektteilnehmerInnen (Kinder und Jugendliche) und relevante MitarbeiterInnen.

      Überwachung der Meldestellen.

      Unterstützung der meldepflichtigen Person bei der Erfassung des Vorfalls (siehe Annex 2 für das Formular zur Meldung von Verdachtsfällen).

      Analyse von Verdachtsfällen.

      Identifizierung, Umsetzung und Nachverfolgung (siehe Annex 3) angemessener Maßnahmen als Reaktion auf Verdachtsfälle z.B. Kontaktaufnahme mit Behörden, Suspendierung, etc..

      Verschriftlichung, Aktualisierung und Abschluss relevanter Berichte.

      Spezifische Verantwortlichkeiten:


      Gesamtverantwortung

      Zuständig

      Unterstützt

      Zu informieren

      Schulungen

      Kinderschutzbeauftragte

      Projektleitung

      TrainerInnen, (Externe SpezialistIn)

      ProjektteilnehmerInnen, MitarbeiterInnen

      Überwachung der Meldestellen

      Kinderschutzbeauftragte

      Kinderschutzbeauftragte

      n/a

      n/a

      Meldung von Verdachtsfällen

      Meldepflichtige Person

      Meldepflichtige Person

      Kinderschutzbeauftragte

      n/a

      Analyse von Verdachtsfällen

      Kinderschutzbeauftragte

      Kinderschutzbeauftragte

      n/a

      (Vorstandsvorsitzende)

      Identifizierung / Umsetzung / Nachverfolgung Maßnahmen

      Kinderschutzbeauftragte

      Kinderschutzbeauftragte

      Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand

      (Vorstandsvorsitzende)

      Berichterstattung

      Kinderschutzbeauftragte

      Kinderschutzbeauftragte

      Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand

      (Vorstand, Partner, Geldgeber)

      Ausnahme - Senior Management Verdachtsfall: Im Falle einer direkten oder indirekten Beteiligung des Senior Managements (z. B. Projektleitung, Vorstand), muss der/die Vorstandsvorsitzende sofort informiert werden (per E-Mail) und weist anschließend die Verantwortlichkeiten für die oben genannten Aufgaben zu.

      Richtlinien und Best-Practices für den Umgang mit Verdachtsfällen

      Für den angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen ist Folgendes unbedingt erforderlich:

        Die Anonymität des Opfers sowie des Beschuldigten bleibt gewahrt.

        Alle beteiligten Interessengruppen verstehen den Prozess, einschließlich der verschiedenen Wege der Berichterstattung.

        Alle Vorwürfe und Bedenken werden ernst genommen und professionell und zeitnah beantwortet.

        Auf alle Vorwürfe und Bedenken wird angemessen und gemäß dem deutschen Gesetz reagiert.

        Alle relevanten Informationen werden umgehend via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).

        Alle weiteren Reaktionen und Maßnahmen (intern/extern) werden ebenfalls via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).

        Ein fünftes Mitglied des Kinder- und Jugendschutz-Ausschusses kann in Betracht gezogen werden, wenn dies als notwendig erachtet wird (z.B. im Hinblick auf Barrierefreiheit).