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Berichterstattung im Verdachtsfall

Zweck

Das Umsetzen der Richtlinie, via spezifischer Rollen und Verantwortlichkeiten, Werkzeuge und Methoden, sowie Meldewege zum Umgang mit Verdachtsfällen hinsichtlich der Sicherheit und/oder des Wohlbefindens eines Kindes oder Jugendlichen.

Meldewege

Die Wege zur Meldung eines möglichen Fehlverhaltens sind hier und im Anhang dargestellt:

Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten, Interessengruppen und Ausnahmen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

4.3 Meldestellen

Ein mögliches Fehlverhalten kann mündlich oder schriftlich über die folgenden Meldestellen erfolgen.

  • Kinderschutzbeauftragte (Sprechstunde, E-Mail, Telefon)

  • Link auf Website, anonymes Kontaktformular

  • Projektleitung (E-Mail)

  • Vorstandsmitglied (E-Mail)

4.4 Rollen und Verantwortlichkeiten

Die zwei Kinderschutzbeauftragten, ein (weiterer) Vorstand, sowie die relevante Projektleitung bilden die “Kinder- und Jugendschutz-Kommission” und sind damit hauptverantwortlich für die folgenden Aufgaben:

  • Organisation und Planung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz-Themen, einschließlich Schulungen für ProjektteilnehmerInnen (Kinder und Jugendliche) und relevante MitarbeiterInnen.

  • Überwachung der Meldestellen.

  • Unterstützung der meldepflichtigen Person bei der Erfassung des Vorfalls (siehe Annex 2 für das Formular zur Meldung von Verdachtsfällen).

  • Analyse von Verdachtsfällen.

  • Identifizierung, Umsetzung und Nachverfolgung (siehe Annex 3) angemessener Maßnahmen als Reaktion auf Verdachtsfälle z.B. Kontaktaufnahme mit Behörden, Suspendierung, etc..

  • Verschriftlichung, Aktualisierung und Abschluss relevanter Berichte.

Spezifische Verantwortlichkeiten:


Gesamtverantwortung

Zuständig

Unterstützt

Zu informieren

Schulungen

Kinderschutzbeauftragte

Projektleitung

TrainerInnen, (Externe SpezialistIn)

ProjektteilnehmerInnen, MitarbeiterInnen

Überwachung der Meldestellen

Kinderschutzbeauftragte

Kinderschutzbeauftragte

n/a

n/a

Meldung von Verdachtsfällen

Meldepflichtige Person

Meldepflichtige Person

Kinderschutzbeauftragte

n/a

Analyse von Verdachtsfällen

Kinderschutzbeauftragte

Kinderschutzbeauftragte

n/a

(Vorstandsvorsitzende)

Identifizierung / Umsetzung / Nachverfolgung Maßnahmen

Kinderschutzbeauftragte

Kinderschutzbeauftragte

Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand

(Vorstandsvorsitzende)

Berichterstattung

Kinderschutzbeauftragte

Kinderschutzbeauftragte

Projektleitung, ein (weiterer) Vorstand

(Vorstand, Partner, Geldgeber)

Ausnahme - Senior Management Verdachtsfall: Im Falle einer direkten oder indirekten Beteiligung des Senior Managements (z. B. Projektleitung, Vorstand), muss der/die Vorstandsvorsitzende sofort informiert werden (per E-Mail) und weist anschließend die Verantwortlichkeiten für die oben genannten Aufgaben zu.

Richtlinien und Best-Practices für den Umgang mit Verdachtsfällen

Für den angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen ist Folgendes unbedingt erforderlich:

  • Die Anonymität des Opfers sowie des Beschuldigten bleibt gewahrt.

  • Alle beteiligten Interessengruppen verstehen den Prozess, einschließlich der verschiedenen Wege der Berichterstattung.

  • Alle Vorwürfe und Bedenken werden ernst genommen und professionell und zeitnah beantwortet.

  • Auf alle Vorwürfe und Bedenken wird angemessen und gemäß dem deutschen Gesetz reagiert.

  • Alle relevanten Informationen werden umgehend via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).

  • Alle weiteren Reaktionen und Maßnahmen (intern/extern) werden ebenfalls via dem Formular für die Meldung von Verdachtsfällen dokumentiert (Annex 2).

  • Ein fünftes Mitglied des Kinder- und Jugendschutz-Ausschusses kann in Betracht gezogen werden, wenn dies als notwendig erachtet wird (z.B. im Hinblick auf Barrierefreiheit).